Finanzierung des Praktikumsemesters
Europäisches Ausland
Wer sein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchte, kann dies eventuell mithilfe des Erasmus-Programms finanzieren:
"Erasmus" (European Region Action Scheme for the Mobility of University Students) ist ein EU-Programm, das unter anderem Auslandspraktika von Studierendenim europäischen Bildungsraum vereinfachen soll. Allgemeine Informationen über Erasmus finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).
Förderkriterien:
- Dauer: mind. 2 und max. 12 Monate
- Studierende: reguläre Einschreibung
- Praktikum: für das Studium und die persönliche Entwicklung relevant, in das Studienprogramm integriert (Pflichtpraktikum)
- Aufnehmende Einrichtung: Vorgaben siehe Erasmus-Leitfaden, Infos beim International Office
Die Geförderten müssen jeweils vor und nach der Mobilität einen OLS-Sprachtest durchführen. Die Online-Sprachförderung OLS (Online Linguistic Support) bietet darüber hinaus optionale Sprachkurse für die Verbesserung der eigenen Fremdsprachenkenntnisse. Darüber hinaus verpflichten sich die Stipendiaten und Stipendiatinnen, zwei Erfahrungsberichte (1 x standardisiertes EU-Survey, 1 x Freitextbericht) nach Abschluss der Mobilität einzureichen.
Weiterführende Informationen zur Anerkennung, finanziellen Unterstützung und Antragstellung finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Seit dem Projektjahr 2018 gelten für Praktikumsaufenthalte europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen:
- Gruppe 1 (monatlich 555 €): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
- Gruppe 2 (monatlich 495 €): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
- Gruppe 3 (monatlich 435 €): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Bewerbungsfrist für Aufenthalte im Wintersemester des laufenden und Sommersemester des folgenden Jahres:
31. Januar
Bewerbungsfrist für Restplätzevergabe:
31. Juli
Bitte bewerben Sie sich via E-Mail an international[at]nbs.de unter Angabe des gewünschten Förderzeitraums und Ihres Ziellandes. Weitere Bewerbungsunterlagen müssen nicht eingereicht werden. Wenn sich mehr Studierende bewerben, als Plätze vorhanden sind, legt die NBS fest, welche Studierenden teilnehmen dürfen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen.
Vor dem Aufenthalt
- Bewerbung beim International Office (s.o.)
- Abgabe Grant Agreement (unterschrieben im Original, International Office hilft beim Ausfüllen)
- Ausfüllen Learning Agreement (Teil 1: vor der Mobilität auszufüllender Abschnitt)
- Durchführen OLS-Sprachtest (Link kommt per E-Mail)
Während des Aufenthalts
- Direkt nach Ankunft: Confirmation of Stay (1. Teil) ausfüllen und unterschreiben lassen
- Bei Änderungen/Ergänzungen des Learning Agreements Teil 2 (während der Mobilität auszufüllender Abschnitt) eintragen und ans International Office senden
- Direkt vor der Abreise: Confirmation of Stay (2. Teil) ausfüllen und unterschreiben lassen + Versand ans International Office
Weltweit
Wer sein Praktikum im außereuropäischen Raum durchführen möchte, kann dies ebenfalls tun. Da die Vergütung nicht immer gewährleistet beziehungsweise ausreichend ist, bestehen auch außerhalb des Erasmus-Programms verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten (wie etwa Auslands-BAföG und Stipendien). Weitere Informationen finden Sie beim DAAD. Finanzierungmöglichkeiten sind unter anderem die folgenden:
Das PROMOS-Programm ("Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen") wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft finanziert.
Durch die erfolgreiche Beantragung dieser Fördermittel beim DAAD ist es an der NBS möglich, eine Reisekostenpauschale für Auslandspraktika mitzufinanzieren. Die Förderung richtet sich explizit an Studierende, die einen Aufenthalt außerhalb der EU planen. Je nach Land variiert die Pauschale (Beispiel USA West: 1.300 Euro).
Aufenthalte in England können fortan auch durch PROMOS-Mittel gefördert werden. Sprechen Sie hierfür gerne die Mitarbeiter des International Office an.
Erfahre mehr über PROMOS in der Reportage des DAAD.
Auswahlverfahren für Einzelstipendien
Ein Auswahlgremium der NBS, bestehend aus einem Mitglied des International Office sowie zwei Professoren beziehungsweise Professorinnen, entscheidet über die Vergabe der Fördermittel.
Wichtige Auswahlkriterien für Einzelstipendien sind:
- Status als eingeschriebener Vollzeitstudierender an der NBS
- Pflichtpraktikum im Studium integriert
- Bisher erbrachte Studienleistungen
- Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen und künftigen Studium
- Persönliche Motivation
- Gesellschaftliches Engagement
Interessierte Studierende können sich via E-Mail (international[at]nbs.de) direkt auf eine solche Unterstützung bewerben.
Bewerbungsfristen
- 1. Dezember (für einen Aufenthalt im Sommersemester)
- 1. Juni (für einen Aufenthalt im Wintersemester)
Einzureichende Unterlagen
- Deutschsprachiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) mit Angaben über die Gründe/Ziele für den geplanten Auslandsaufenthalt und über das eigene gesellschaftliche Engagement
- Lebenslauf
- Aktuelle Leistungsübersicht
- Nachweis über die Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (DAAD-Sprachtest, TOEFL etc.)
Studierende, die in der engeren Auswahl sind, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Die PROMOS-Stipendiaten und -Stipendiatinnen verpflichten sich dazu, nach Beendigung ihres Auslandsaufenthalts einen kurzen Bericht über ihre Erfahrungen sowie zwei bis drei Fotos zur Verfügung zu stellen, welche die NBS (etwa auf der Hochschulwebsite oder der Facebook-Seite) verwenden darf. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein eigenmächtiger Abbruch von Mobilitäten zwangsläufig zur Rückzahlung der Stipendienmittel führt. Wenn Probleme beim Auslandsaufenthalt bestehen, dann ist grundsätzlich der Kontakt zu den verschiedenen Ansprechpartnern der NBS unmittelbar herzustellen.
Carlo-Schmid-Programm
Das Carlo-Schmid-Programm wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst e.V. (DAAD) in Zusammenarbeit mit der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Stiftung Mercator durchgeführt und wird überwiegend aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert, zudem durch die Stiftung Mercator gefördert. Gefördert werden u. a. Praktika in EU-Institutionen, im UN-System oder bei der NATO. Weitere Informationen gibt es hier.
Kombinierte Studien- und Praxissemester
Dieses Stipendienprogramm des DAAD richtet sich an Studierende, die einen Studien- mit einem Praxisaufenthalt im Ausland kombinieren möchten. Förderbar sind Aufenthalte in allen Ländern der Welt, die eine Laufzeit von sieben bis zwölf Monaten haben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kurzstipendienprogramm für Praktika
Das Kurzstipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für selbstbeschaffte Praktika im Ausland gliedert sich in verschiedene Bereiche. Mit einem Kurzstipendium können Praktika u. a. an deutschen Auslandsvertretungen oder Goethe-Instituten gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
"Russland in der Praxis"
Das Praktikantenprogramm "Russland in der Praxis" richtet sich an Studierende, die ein sechsmonatiges Praktikum in Russland absolvieren möchten. Weitere Informationen finden sich hier.
In unserer Linksammlung finden Sie weitere Stipendienprogramme und hilfreiche Informationen.