Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach §34c GewO
Warum dieses Angebot?
Seit 2018 gilt für Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter und für alle bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirkenden Angestellten eine Weiterbildungspflicht, die jeweils in einem Zeitraum von drei Jahren abzuleisten ist. Dabei müssen sich Hausverwalter und Immobilienmakler jeweils 20 Stunden weiterbilden. Sofern einer Doppel-Tätigkeit nachgegangen wird, müssen 40 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden.
Die Anforderung an die Weiterbildung lassen es zu, dass Sie als Arbeitgeber aus unterschiedlichen Modulen des Schwerpunkts „Immobilienmanagement“ auswählen können. So können Sie neben der Erfüllung der Weiterbildungspflicht außerdem garantieren, dass sich Ihre Mitarbeiter betriebsrelevantes Know-how aneignen.
Inhalte
- Normierte Wertermittlung in Deutschland (ImmoWertV)
- Internationale Verfahren der Wertermittlung (RICS, TEGoVA)
- Investitionsrechnung für Immobilien (Methoden, Parameter)
- Sonderthemen der Bewertung und Wirtschaftlichkeitsanalyse (Spezialfälle, Internationalisierung, Markttransparenz) Datenquellen, Datenbanken, Bewertungs- und Analyse-Software
Inhalte
- Immobilie als Investitions- und Kapitalanlageobjekt
- Akquisitionsprozess (Due Diligence, Kaufvertrag, Durchführung)
- Finanzierungsalternativen (Realkredit, Beteiligungen, Mezzanine)
- Gestaltungsvarianten (Asset/Share Deal, Derivate) und Ergebnisoptimierung (Wirtschaftlichkeit, Risiken, Steuern)
- Anlageprodukte und Strukturierung (Offener/Geschlossener Fonds, AG, REIT)Datenbanken, Analyse-Software, digitale Finanzierungsplattformen
Zertifikat
- Sofern eine Teilnahme in Präsenzform durchgeführt werden kann, ist keine Lernerfolgskontrolle erforderlich und es wird lediglich ein Teilnehmerzertifikat ausgestellt.
- Wenn die Weiterbildung in Form eines begleitenden Studiums (Webinar, Blended Learning etc.) erfolgt, ist eine Lernerfolgskontrolle notwendig. Diese wird mit der Teilnahme an der abschließenden Klausur des Moduls gewährleistet.