Finanzierung des Auslandssemesters
Ein Auslandssemester ist in erster Linie eine wertvolle und gewinnbringende Erfahrung, kann aber auch mit finanziellen Herausforderungen verbunden sein.
Hohe Anreise- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren können einen Aufenthalt erschweren. Die Finanzierung ist daher oft die größte Herausforderung für Studierende. Zum Glück gibt es verschiedene Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten.
Gut zu wissen: Der Erhalt eines Stipendiums oder von Erasmus-Zuschüssen schließt nicht zwangsläufig ein weiteres Stipendium aus!
Noch besser zu wissen: Studierende wären überrascht, wenn du wüsstest, wie häufig sich nur eine kleine Anzahl an Studierenden auf ein Stipendium bewirbt. Die Chancen sind oft höher, als viele vermuten! Also: Bewerben – einen Versuch ist es wert!
Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona:
Bitte beachte hierzu die aktuellen Informationen zum Auslands-BAföG vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Bei der Erfüllung der formalen Voraussetzungen kann nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland BAföG bezogen werden. Bitte beachte , dass die Förderung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt beantragt werden sollte. Je nach Zielland ist ein anderes Auslandsamt in Deutschland für die Entscheidung über die Förderung zuständig. Weitere Informationen erhältst du auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Das Auslands-BAföG beinhaltet:
- Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von bis zu 5.600 € für maximal ein Jahr
- Pauschaler Reisekostenzuschlag für eine Hin- und Rückreise in Höhe von insgesamt bis zu 500 € (innerhalb Europas) bzw. 1.000 € (außerhalb Europas)
- Kostenübernahme für Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 94 € pro Monat
- Monatlicher Grundbedarf in Höhe von bis zu 1392 € pro Monat
- Auslandszuschlag (nur bei Ländern außerhalb der EU): je nach Land bis zu 364 € pro Monat
Die Studiengebühren müssen nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden. Die Leistungen werden, wie auch beim Inlands-BAföG, zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
Gut zu wissen: Die höheren Förderungssätze beim Auslands-BAföG können dazu führen, dass auch solche Studierende während eines Aufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland (etwa wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern) keine Förderung erhalten. Übrigens: Ein über Erasmus finanziertes Auslandssemester schließt den Erhalt von Auslands-BAföG nicht unbedingt aus!
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Seit dem Projektjahr 2018 gelten für Studienaufenthalte europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen:
- Gruppe 1 (monatlich* 450 €):
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich - Gruppe 2 (monatlich* 390 €):
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3 (monatlich* 330 €):
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
* 1 Monat = 30 Tage
Erasmus soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit zum Erasmus-Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus-Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen. Dies gilt nicht für Auslandspraktika.
Das PROMOS-Programm ("Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen") wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft finanziert.
Durch die erfolgreiche Beantragung dieser Fördermittel beim Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) ist es an der NBS möglich, eine Reisekostenpauschale für Auslandssemester mitzufinanzieren. Die Förderung richtet sich explizit an Studierende, die einen Aufenthalt außerhalb der EU planen. Je nach Land variiert die Pauschale (Beispiel USA West: 1.300 Euro).
Aufenthalte in England können fortan auch durch PROMOS-Mittel gefördert werden. Sprich hierfür gerne die Mitarbeiter des International Office an.
Erfahre mehr über PROMOS in der Reportage des DAAD.
Ein Auswahlgremium der NBS, bestehend aus einem Mitglied des International Office sowie zwei Professoren beziehungsweise Professorinnen, entscheidet über die Vergabe der Fördermittel. Wichtige Auswahlkriterien für Einzelstipendien sind:
- Status als eingeschriebener Vollzeitstudierender an der NBS
- Bisher erbrachte Studienleistungen
- Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen und künftigen Studium
- Persönliche Motivation
- Gesellschaftliches Engagement
Interessierte Studierende können sich via E-Mail (international(at)nbs.de) direkt auf eine solche Unterstützung bewerben. Studierende, die in der engeren Auswahl sind, werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
- Deutschsprachiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) mit Angaben über die Gründe/Ziele für den geplanten Auslandsaufenthalt und über das eigene gesellschaftliche Engagement
- Lebenslauf
- Aktuelle Leistungsübersicht
- Nachweis über die Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthalts notwendig sind (DAAD-Sprachtest, TOEFL etc.)
Die PROMOS-Stipendiaten und -Stipendiatinnen verpflichten sich dazu, nach Beendigung ihres Auslandsaufenthaltes einen kurzen Bericht über ihre Erfahrungen sowie zwei bis drei Fotos zur Verfügung zu stellen, welche die NBS zu Werbezwecken (etwa auf der Hochschulwebsite oder der Facebook-Seite) verwenden darf. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein eigenmächtiger Abbruch von Mobilitäten zwangsläufig zur Rückzahlung der Stipendienmittel führt. Wenn Probleme beim Auslandsaufenthalt bestehen, dann ist grundsätzlich der Kontakt zu den verschiedenen Ansprechpartnern der NBS unmittelbar herzustellen.
Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) dient vielen Studierenden als Unterstützer für einen Auslandsaufenthalt. Es gibt dabei nicht das eine DAAD-Stipendium, sondern gleich mehrere Programme für die Förderung. In der DAAD-Stipendiendatenbank sind sämtliche Angebote aufgelistet. Besonders hinzuweisen sei auf:
- HAW.International: Stipendium für Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende staatlich anerkannter Fachhochschulen. Möglich in allen Ländern für Aufenthalte zwischen 1 und 6 Monaten
- Jahresstipendium für Studienaufenthalte im Ausland: Für Studierende aller wissenschaftlicher Fachrichtungen in alle Länder außerhalb des Erasmus-Raums für jeweils 1 Studienjahr
- Kombinierte Studien- und Praxissemester: Für Studierende, die Studien- und Praxissemester im Ausland kombinieren möchten. Möglich in allen Ländern für Aufenthalte zwischen 7 und 12 Monaten
Weitere Stipendien
Weitere wichtige Infos rund um Stipendien findest du bei unserem Partner International Student Office, der auch eigene Stipendien anbietet.
Mehr als 1.200 Stipendien, auch für Auslandsaufenthalte, sind darüber hinaus über die Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden. Für sozial engagierte Studierende, die während ihres Studiums eine Zeit im Ausland verbringen möchten, eignet sich auch das Welt-Stipendium von Care Concept.
Für die Zeit eines Auslandsaufenthalts hast du die Möglichkeit, bis zu zwei Urlaubssemester während der gesamten Studienzeit an der NBS zu beantragen. Für die Dauer Ihres Urlaubssemesters bist du von der Zahlung der Studiengebühren befreit, sofern du den Antrag rechtzeitig vor Semesterbeginn einreichst. Sollten in Ihrem Auslandssemester Studiengebühren anfallen, vermeidest du auf diese Weise eine doppelte finanzielle Belastung. Studien- und Prüfungsleistungen können während der Beurlaubung nur in Ausnahmefällen auf Antrag mit Genehmigung des Prüfungsausschusses erbracht werden.
Bitte beachte, dass die Zahlung der Gesamtsumme der Studiengebühren weiterhin Bestand hat.
Das ausgefüllte Formular für die Beantragung eines Urlaubssemesters sende bitte an Ihre Ansprechpartnerin. Dieser Antrag muss sechs Wochen vor Beginn des Semesters (Sommersemester: 01.03./Wintersemester: 01.09.) bei der Studiengangadministration eingereicht werden.
Bitte beachte, dass du in einem Urlaubssemester den Status als Studierender beibehältst, du weiterhin das HVV-SemesterTicket erhalten musst und wir dir dieses entsprechend weiterberechnen müssen. Hier sind leider keine Ausnahmen möglich.