Anerkennung von Prüfungsleistungen
Eine Anerkennung von im Ausland erworbenen Prüfungsleistungen ist kein Muss (Ausnahme: Erasmus, Infos beim International Office). Wer also im Ausland nur solche Kurse belegen möchte, die ihn oder sie aus privatem Interesse ansprechen, kann dies tun. Wer jedoch das eigene Studium nicht unnötig verlängern möchte, sollte Kurse belegen, die er sich für das Studium an der NBS anerkennen lassen kann.
Pro anrechenbarem (und bestandenem) Kurs im Ausland erhält der/die Studierende die Anzahl an ECTS-Punkten, die er/sie im vergleichbaren Modul an der NBS erhalten würde (unabhängig davon, wie viele Punkte die Gasthochschule theoretisch vergibt). Es kann grundsätzlich auf alle Module der NBS Hochschule angerechnet werden, in denen die Modulprüfung noch nicht angetreten wurde.
Entscheidend für die Möglichkeit zur Anrechnung sind die vergleichbaren erworbenen Kompetenzen, nicht die Titel der Kurse.
Der Prozess der Anerkennung nimmt einige Zeit in Anspruch und sollte daher frühestmöglich gestartet werden:
Vor dem Auslandsaufenthalt
- Hochschule im Ausland auswählen.
- Module suchen, die mit einem NBS-Kurs korrelieren.
Die Modulbeschreibungen (möglichst ausführlich, das heißt mehr als ein paar Sätze) finden sich häufig auf der Website der Gasthochschule. Wenn dort keine ausreichenden Informationen zu finden sind, muss die Gasthochschule kontaktiert und nach einer detaillierten Modulbeschreibung gefragt werden. Das International Office unterstützt hier gerne.
- Learning Agreement ausfüllen und gemeinsam mit den Modulbeschreibungen der Gasthochschule (als PDF oder Link) an die Prüfungsabteilung (pruefung(at)nbs.de) schicken.
Achtung: Es existieren unterschiedliche Learning Agreements für Erasmus-Aufenthalte und für Freemover. Sie finden diese jeweils unter "Downloads".
- Die Prüfungsabteilung leitet die Anfrage an die jeweiligen Modulverantwortlichen weiter, die wiederum eine Empfehlung für den Prüfungsausschuss abgeben.
- Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennbarkeit.
- Sie bekommen per E-Mail die Information mitgeteilt, ob und welche Kurse anerkannt werden können.
Achtung: Da der Prüfungsausschuss nur einmal monatlich tagt und die Modulverantwortlichen ebenfalls Zeit für eine Empfehlung benötigen, kann der Prozess von Abgabe des Learning Agreements bis zur Entscheidung bis zu acht Wochen dauern!
⇒ Auslandsaufenthalt: Kurse nach Absprache belegen
Nach dem Auslandsaufenthalt
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ausfüllen und gemeinsam mit den Leistungsnachweisen an pruefung(at)nbs.de senden.
Info: Es können nur bestandene Kurse anerkannt werden. Sie müssen sich die Kurse nicht anerkennen lassen, wenn Sie beispielsweise mit Ihrer Note unzufrieden sind.
- Der Prüfungsausschuss prüft den Antrag (maximal fünf Wochen bis zur Entscheidung).
- Sie bekommen die Information per schriftlichen Bescheid.
Achtung: Dieser Prozess beschreibt den Idealfall. Sollten Sie Probleme haben (etwa wenn über das Zustandekommen der Module an der Gasthochschule erst kurz vor dem Semesterstart entschieden wird), wenden Sie sich bitte an unser International Office. Der Prozess gilt gleichermaßen für NBS-Studierende wie für Studierende der HS Wismar.
Individueller Semesterplan
In der Regel benötigen Sie nach Ihrer Rückkehr einen individuellen Semesterplan, da Sie beispielsweise im Ausland bereits Kurse belegt haben, die erst für ein späteres Semester vorgesehen sind. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit der Planungsabteilung (planung(at)nbs.de) bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn.
Erstattung von Studiengebühren
Wenn Sie sich von den im Ausland belegten Kursen insgesamt 30 ECTS-Punkte (Vollzeit-Studierende) bzw. 25 ECTS-Punkte (Teilzeit-Studierende) anrechnen lassen können, müssen Sie die Studiengebühren an der NBS für das im Ausland verbrachte Semester nicht bezahlen. Bei weniger als 30 bzw. 25 ECTS-Punkten fallen die Kosten für das Semester vollständig an.
Urlaubssemester
Sie haben die Möglichkeit, während Ihrer Zeit im Ausland ein Urlaubssemester an der NBS einzulegen, um beispielsweise die Doppelbelastung der Studiengebühren zu umgehen. Achtung: Wenn Sie sich in einem Urlaubssemester befinden, können Sie nur in Ausnahmefällen auf Antrag an Prüfungsleistungen der NBS teilnehmen, wenn Sie noch im laufenden Semester von Ihrem Auslandsaufenthalt zurückgekehrt sind. Eine Kündigung aus einem Urlaubssemester heraus ist nicht möglich.
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – für NBS-Studierende
- Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – für Studierende der HS Wismar
- Antrag auf Urlaubssemester – für NBS-Studierende
- Antrag auf Urlaubssemester – für Studierende der HS Wismar
- Learning Agreement – für Erasmus-Aufenthalte
- Learning Agreement – für alle anderen Aufenthalte