Zulassungsvoraussetzungen für dein Master-Studium
Nach dem Bachelor ist vor dem Master. Mit dem höheren Bildungsabschluss eröffnen sich dir noch mehr Möglichkeiten, deine eigene berufliche Zukunft frei und individuell zu gestalten. Was du für eine Zulassung brauchst, findest du hier.
Zulassungsvoraussetzungen in der Übersicht
- Du hast in einem grundständigen Studiengang den Abschluss Diplom, Diplom (FH), Magister oder ein Staatsexamen erworben und es liegen keine Zugangshindernisse oder Versagensgründe (z. B. keine freien Plätze mehr vorhanden) vor.
- Du hast einen grundständigen Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung und mindestens 210 ECTS-Punkte absolviert und es liegen keine Zugangshindernisse oder Versagensgründe (z. B. keine freien Plätze mehr vorhanden) vor.
- Du hast einen grundständigen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkte und die unter "Weitere Fälle" genannten Module absolviert und es liegen keine Zugangshindernisse oder Versagensgründe (z. B. keine freien Plätze mehr vorhanden) vor.
An der NBS Northern Business School ist unter gewissen Voraussetzungen gemäß des Hamburger Hochschulgesetzes die Aufnahme eines Master-Studiums auch ohne vorherigen Bachelor-/Hochschul-Abschluss möglich.
Wenn du eine staatlich anerkannte Aufstiegsfortbildung (Niveau 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens/DQR6+7, Details siehe unten) erfolgreich abgeschlossen hast und mindestens ein Jahr Berufserfahrung (in Vollzeit) vorweisen kannst, hast du die Möglichkeit, zu einem weiterbildenden Master-Studium zugelassen zu werden.
Die Zulassung erfolgt über eine gestreckte Master-Eingangsprüfung, in der du eine fachliche Qualifikation nachweist, die derjenigen eines grundständigen Studiums gleichwertig ist. Eine Anerkennung von zuvor erworbenen Leistungen ist auf Antrag möglich.
Umfang und Inhalte der Master-Eingangsprüfung können je nach Aufstiegsfortbildung variieren.
Zugang für ausgewählte fachbezogene Aufstiegsfortbildungen (Niveau 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens)
Die Eingangsprüfung für die untenstehenden Aufstiegsfortbildungen hat einen Umfang von 30 ECTS und besteht aus der erfolgreichen Absolvierung von Studiengangmodulen des dazugehörigen grundständigen Studiengangs. Du hast dabei zwei Möglichkeiten, die Eingangsprüfung abzulegen:
- Absolvieren von vier Modulen im Umfang von je 5 ECTS aus dem entsprechenden grundständigen Studiengang sowie das Erstellen einer Hausarbeit im Umfang von 10 ECTS.
ODER: - Absolvieren von sechs Modulen im Umfang von je 5 ECTS aus dem entsprechenden grundständigen Studiengang.
Das Ablegen von insgesamt 30 ECTS ist i.d.R. in einem Zeitraum von einem Semester möglich. Eine Anerkennung von zuvor erworbenen Leistungen ist auf Antrag möglich, sodass sich der Prüfungsumfang erheblich reduzieren kann. Bitte sprich uns an!
Die Eingangsprüfung mit einem Umfang von 30 ECTS steht folgenden anerkannten Aufstiegsfortbildungen* auf der Stufe 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens offen:
- Bachelor/Master Professional in Wirtschaft
- Geprüfter Betriebsleiter/Verkaufsleiter*
- Geprüfter Betriebswirt* nach dem Berufsbildungsgesetz
- Geprüfter Betriebswirt* nach der Handwerksordnung
- Geprüfter Bilanzbuchhalter/Controller/Handelsassistent*
- Geprüfter Fachkaufmann*
- Geprüfter Fachwirt*
- Geprüfter Technischer Betriebswirt*
- Meister*
* jeweils m/w/d
Wer an der Master-Eingangsprüfung teilnehmen möchte, muss dies bei der Anmeldung zum Studium angeben und den Antrag für die Eingangsprüfung einreichen. Details können der Eingangsprüfungsordnung sowie der Zulassungsordnung entnommen werden.
Zugang für alle weiteren anerkannten Aufstiegsfortbildungen (Niveau 6 und 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens)
Die Eingangsprüfung für alle Aufstiegsfortbildungen, die nicht explizit auf dieser Seite genannt sind, findet in gestreckter Form statt und besteht aus der erfolgreichen Absolvierung aller auf dem Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung vorgegebenen Studiengangmodule im Umfang von 80 ECTS (insgesamt 16 Module). Eine Anerkennung von zuvor erworbenen Leistungen ist auf Antrag möglich.
Die Eingangsprüfung mit einem Umfang von 80 ECTS steht allen anerkannten Aufstiegsfortbildungen auf der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens offen. Eine vollständige Liste findest du hier...
Wer an der Master-Eingangsprüfung teilnehmen möchte, muss dies bei der Anmeldung zum Studium angeben und den Antrag für die Eingangsprüfung einreichen. Details können der Eingangsprüfungsordnung sowie der Zulassungsordnung entnommen werden.
Wenn du eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland hast, beachte bitte Folgendes für die Sicherung deines Studienplatzes:
Damit du an der NBS Northern Business School studieren kannst, muss dein Abschluss dem deutschen (Fach-)Abitur entsprechen oder den Zugang zu einer Fachhochschule ermöglichen. Im Ausland erworbene (Hochschul-)Abschlüsse, die für einen Master qualifizieren, müssen in Deutschland anerkannt werden.
Sollte dein Zeugnis in einer anderen Sprache als Deutsch vorliegen, benötigen wir eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für unseren Master in Controlling & Finance (M.Sc.) sind außerdem Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen, weil in diesem Masterstudium auch englischsprachige Lehreinheiten unterrichtet werden. Das ist in der Regel durch entsprechende Sprachzertifikate (z. B. TOEFL, DAAD-Sprachzeugnis) oder das Hochschulzugangszeugnis nachweisbar, wenn du Englisch mindestens 8 Jahre bis zum Abitur gelernt hast.
Wenn das bei dir nicht der Fall ist, oder du unsicher bist, sprich uns an, entweder per Telefon (040 35 700 340) oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs.
- Wenn du einen grundständigen Studiengang mit 180 ECTS-Punkten absolviert hast und über eine nachgewiesene, einschlägige berufspraktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr Dauer in Vollzeit oder zwei Jahren in Teilzeit verfügst, kannst du eine Anrechnung beantragen, um die fehlenden 30 ECTS-Punkte damit auszugleichen. Bitte sende hierzu den Antrag auf Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen an Alexander Nöhring (noehring[at]nbs.de), Zentrale Prüfungsabteilung.
- Wenn du einen grundständigen Studiengang mit 180 ECTS-Punkten absolvierst hast, aber keine Anrechnung von 30 ECTS-Punkten aus nachgewiesener, einschlägiger berufspraktischer Tätigkeit von mindestens einem Jahr Dauer erhalten hast, musst du ein Propädeutikum (s.u.) absolvieren. Für die Dauer dieses Propädeutikums wirst du vorläufig in den Master-Studiengang immatrikuliert.
Module des Propädeutikums / Module für Absolventinnen und Absolventen nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge bzw. von Studiengängen mit weniger als 210 ECTS-Punkten
Für Absolventinnen und Absolventen nicht-wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge bzw. von Studiengängen mit weniger als 210 ECTS-Punkten bestehen die zwei nachfolgend genannten Fälle der Zulassung.
Fall 1: weniger als 210 ECTS-Punkte im grundständigen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang
Wenn du einen grundständigen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit 180 ECTS-Punkten absolviert hast, kannst du dein Propädeutikum à 30 ECTS-Punkten aus bestimmten Modulen unserer Studiengänge im jeweiligen Zeitmodell zusammensetzen, die nicht Bestandteil des absolvierten grundständigen Studiums sind. Alle Module des Studiengangs findest du in der Modulbeschreibung der NBS Northern Business School des Studienganges Betriebswirtschaft.
Ein Tipp: Die Module unseres Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaft (B.A.) sind allesamt mit 5 ECTS-Punkten gewichtet. Du kannst jedoch im Propädeutikum auch eine Hausarbeit schreiben, die dann mit 10 ECTS-Punkten gewichtet wird.
Beispiele für grundständige wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge sind:
- Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftswissenschaften
- Volkswirtschaftslehre
- (International) Business Management
- (International) Business Administration
Du bist dir unsicher, ob dein Studiengang dazu zählt? Schreib uns eine E-Mail an info[at]nbs.de und wir prüfen das!
Fall 2: kein grundständiger wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang
Wenn du vorab keinen grundständigen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang absolviert hast, musst du – ungeachtet der Tatsache, dass du dabei vielleicht 210 ECTS-Punkte erreicht hast – im Propädeutikum alle Module der unten angeführten Liste belegen, die nicht Bestandteil des absolvierten grundständigen Studiums sind. Ziel davon ist die Sicherstellung eines betriebswirtschaftlichen Fundaments vor der Zulassung zu unseren Master-Studiengängen.
- Bilanzanalyse
- Externes Rechnungswesen
- Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
- Grundlagen Controlling
- Internes Rechnungswesen
- Volkswirtschaftslehre I
- Volkswirtschaftslehre II
- Wirtschaftsinformatik
Zusätzlich beim Studiengang Controlling & Finance (M.Sc.)
- Finanzierung
- Investition
- Finanz-, IT- und Prozess-Controlling
- Mittelstandsfinanzierung
- Risiko-Controlling, Value Controlling und Kennzahlensysteme
- Finanzdienstleistungen
- International Finance und Accounting
Zusätzlich beim Studiengang Real Estate Management (M.Sc.)
- Grundlagen Marketing
- Grundlagen Personal
- Grundlagen Unternehmensführung
- Projektmanagement und Digitalisierung
- Statistik
- Wirtschaftsrecht
Anmeldung zum Propädeutikum
Für die Anmeldung zum Propädeutikum sind zwei Schritte nötig:
- Melde dich ganz regulär zum Master-Studium an. Zum Bewerbungssystem...
- Gib deinen ausgefüllten Antrag auf Zulassung zum Propädeutikum in einem unserer Studienzentren ab oder sende uns diesen per Post zu oder sende uns diesen per E-Mail zu: info[at]nbs.de.
Kosten des Propädeutikums
Allen Absolventen der grundständigen Studiengänge der NBS Northern Business School steht es jederzeit frei, an allen grundständigen Studiengangmodulen ihrer Wahl im Rahmen freier Plätze kostenfrei teilzunehmen. Das Propädeutikum ist für Alumni der NBS Northern Business School kostenfrei.
Für alle anderen Teilnehmer am Propädeutikum fallen in dem für den Masterstudiengang gewählten Zeitmodell folgende Kosten an:
- Vollzeit: 510 Euro pro Modul zzgl. Kosten für das SemesterTicket (aktuelle Kosten hier)
- Teilzeit: 380 Euro pro Modul
Fristen für die Studienplatzsicherung – es ist nie zu spät!
Wintersemester
15. September - Offizieller Studienbeginn
15. Oktober - solange kannst du nachrücken
Sommersemester
15. März - Offizieller Studienbeginn
15. April - solange kannst du nachrücken
Grundsätzlich gibt es 2 feste Zeitpunkte, zu denen du dein Studium aufnehmen kannst. Allerdings bieten wir auch allen, die sich erst spät für ein Studium an der NBS entscheiden, die Möglichkeit, nachträglich in ein Semester zu einzusteigen.